„Landtag setzt unübersehbares Zeichen der Solidarität mit Jüdinnen und Juden – Anstrengungen bündeln und zügig handeln“

 

MÜNCHEN. Bayerns Antisemitismusbeauftragter Dr. Ludwig Spaenle hat die Resolution des Bayerischen Landtags gegen Antisemitismus nachhaltig begrüßt: „Hier setzen die demokratischen Parteien ein gemeinsames und unübersehbares Zeichen der Solidarität mit Jüdinnen und Juden, unterstreichen ihre Verantwortung für die Menschen jüdischen Glaubens in unserem Land und engagieren sich im Kampf gegen Antisemitismus“. Zugleich erneuert Antisemitismusbeauftragter Dr. Spaenle seine Forderung nach einem konzertierten Vorgehen von Bund und Ländern gegen antisemitische Einstellung und Handlungen.

In ihrer Resolution greifen die Abgeordneten auch die Anregungen des Antisemitismusbeauftragten Dr. Spaenle zur Bildungsarbeit auf, die er u. a.  in seiner Publikation „Wissen gegen Judenhass“ sowie in einer gemeinsamen Veröffentlichung mit der Bayerischen Landeszentrale für politische Bildungsarbeit dargelegt hat. Das Bayerische Kultusministerium hat bereits eine Arbeitsgruppe eingesetzt, um das Thema Antisemitismus, aber auch die politischen Vorgänge im Nahen Osten auf der Höhe der Zeit im Unterricht der weiterführenden Schulen einzubringen.

Forderung nach nationalem Gesamtkonzept erneuert
Dr. Spaenle hatte am Wochenende gefordert: „Angesichts der ernsten Lage mit judenfeindlichen Parolen und brennenden Israel-Fahnen richte ich die konkrete Forderung an Bund und Länder: Wir brauchen auf nationaler Ebene ein konzertiertes Vorgehen zur Schaffung eines Gesamtkonzeptes für jüdisches Leben und zur Bekämpfung des Antisemitismus.“ Damit folgt der Beauftragte einer Forderung des EU-Ministerrats nach nationalen Handlungsstrategien der Mitgliedländer.

Es geht darum, Solidarität, Prävention und Repression in ein langfristiges strategisches Handeln aus einem Guss zu bringen und umzusetzen. Spaenle hatte auch konkrete Beispiele genannt wie:

  • gemeinsame Standards für die Polizeiausbildung und Strafverfolgung. Bayern hat z. B. einen Antisemitismusleitfaden für Ermittlungsbehörden vorgelegt;
  • eine rasche Implementierung der Erklärung der Kultusministerkonferenz, des Zentralrats der Juden in Deutschland und der Bund-Länder-Kommission der Antisemitismusbeauftragten zu Antisemitismus in die Lehrerbildung und –fortbildung;
  • die Verwendung der Antisemitismusdefinition der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) in Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft.