Bayerns Antisemitismusbeauftragter Dr. Spaenle: Politische und gesellschaftliche Anstrengungen gegen Antisemitismus müssen intensiviert werden
– „Ich will und kann dieses Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nicht verstehen“
MÜNCHEN. Der Beauftragte der Bayerischen Staatsregierung für jüdisches Leben und gegen Antisemitismus, für Erinnerungsarbeit und geschichtliches Erbe, Dr. Ludwig Spaenle, hat besorgt auf die heutige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur Nutzung von öffentlichen Räumen durch die israelkritische Bewegung Boycott, Divestment and Sanctions (BDS) reagiert. „Ich will keine Gerichtsschelte betreiben, aber ich will und kann diese Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts nicht verstehen“, sagte Bayerns Antisemitismusbeauftragter.
Zugleich rief er dazu, die politischen und gesellschaftlichen Anstrengungen gegen Antisemitismus und Antisemiten zu intensivieren.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte der Stadt München unter Hinweis auf die Meinungsfreiheit untersagt, der BDS-Bewegung Räume zu verweigern. „Diese Interpretation von Meinungsfreiheit kann israelfeindliche und antisemitische Positionen und ebensolches Handeln fördern, da prominente Vertreter der BDS das Existenzrecht Israels öffentlich in Frage stellen“, betont Dr. Spaenle. „Wir müssen alles daransetzen, Antisemitismus und Antisemiten entgegenzutreten“, ergänzte er. Gesellschaft und Politik seien gefordert. „Wenn man die Nutzung öffentlicher Räumlichkeiten durch Anhänger von BDS nicht verbieten kann, muss man sie gesellschaftlich und politisch klar einordnen und darauf aufmerksam machen.“
Der Stadt München und ihrem Oberbürgermeister Dieter Reiter dankte Dr. Spaenle ausdrücklich, dass sie die Nutzung von kommunalen Räumen durch israelkritische und israelfeindlichen Organisationen mit den ihr zu Gebote stehenden Mitteln zu verhindern versucht hat.
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