Bayerns Antisemitismusbeauftragter Spaenle begrüßt die neue Regelung des Landes Berlin bei der Kulturförderung
– IHRA-Definition als klares Bekenntnis gegen Antisemitismus
MÜNCHEN. Dr. Ludwig Spaenle, der Beauftragte der Bayerischen Staatsregierung für jüdisches Leben und gegen Antisemitismus, für Erinnerungsarbeit und jüdisches Leben, begrüßt das Vorhaben der Kulturverwaltung der Stadt Berlin, die materielle Förderung von Kunst und Kultur künftig an eine Antisemitismusklausel zu koppelt. „Mit dieser Regelung reagiert Berlins Kultursenator Joe Chialo auf verschiedene antisemitische Vorfälle im Kulturbereich in Deutschland, etwa bei der documenta in Kassel“.
In Berlin ist künftig vorgesehen, dass Künstler und Kulturmanager die Antisemitismus-Definition der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) annehmen sollen, wenn sie mit öffentlichen Mitteln gefördert werden wollen. Die IHRA-Definition war auch von der Bundesregierung als deutliches Bekenntnis für jüdisches Leben und gegen Antisemitismus angenommen worden. In Bayern hatte die Staatsregierung die Antisemitismusdefinition der IHRA als erste Regierung einer Region in Europa angenommen.
„Die Antidiskriminierungsklausel des Landes Berlin knüpft künftig Kulturförderung an ein klares Bekenntnis gegen gruppenfeindliche Tendenzen und hebt dabei zurecht den Kampf gegen Antisemitismus besonders hervor – für mich ist das ein gutes Beispiel, wie ein Land im Kampf gegen Antisemitismus vorangeht. Ich erkenne in diesem Vorgehen eine Umsetzung des Grundgesetzes und keine Einschränkung der Kunstfreiheit. Wer öffentliche Förderung in Anspruch nehmen will, muss die Menschenwürde achten.“ Wie die Entscheidung des Berliner Senats wirkt, bleibe abzuwarten.
Ebenso wie Dr. Spaenle hat sich auch der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Dr. Josef Schuster, die Initiative des Berliner Kultursenators Joe Chialo begrüßt und ihr einen „Vorbildcharakter als wichtigster deutscher Kunst- und Kulturstandort“ zugesprochen.
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