„Änderung des Strafgesetzbuches nötig – Existenzrecht Israels ist nicht verhandelbar“
Bayerns Antisemitismusbeauftragter Dr. Spaenle nach der Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs hinsichtlich einer propalästinensischen Veranstaltung am Münchner Goetheplatz am 1. Juli
„Antisemitismusbeauftragter Dr. Ludwig Spaenle fordert die „Änderung des Strafgesetzbuches“. Das Existenzrecht Israels ist für ihn „weder diskutier-, noch verhandelbar“. Die Formulierung „From the river to the sea“ ist für ihn eindeutig inhaltlich belegt – und zwar mit der Forderung nach der Auslöschung des Staates Israel. „Da können wir nicht zuschauen. Um das zu verhindern, müsse das Strafrecht entsprechend zugeschärft werden“, so Dr. Spaenle. Die Forderung solle im Zuge der aktuellen Debatte, das Strafgesetzbuch bezüglich israelbezogener Straftatbestände zu ändern bzw zu präzisieren, umgesetzt werden.
Der Antisemitismusbeauftragte hatte gestern bereits mit Unverständnis auf die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs in einem Eilverfahren hinsichtlich einer propalästinensischen Veranstaltung am 1. Juli in München reagiert und sein Bedauern bekundet, dass offensichtlich die Bedeutung der Formel „From the river to the sea“ noch nicht überall verstanden werde. „Das ist ein Kampfbegriff gegen die Existenz Israels!“ Deutschland und Bayern haben eine besondere Verantwortung für jüdisches Leben und für den Staat Israel.
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