„Dürfen juden- und israelfeindlicher Bewegung keine Räume zur Verfügung stellen“
Antisemitismusbeauftragter Spaenle unterstützt geplante Änderung der Gemeindeordnung – eine klare Botschaft an Antisemiten
FÜRTH/MÜNCHEN. „Wir dürfen der israelfeindlichen Bewegung Boycott, Divestment and Sanctions keine Räume von bayerischen Gemeinden für ihre Kampagnen zur Verfügung stellen“, so Dr Ludwig Spaenle, der Beauftragte der Bayerischen Staatsregierung für jüdisches Leben und gegen Antisemitismus, für Erinnerungsarbeit und geschichtliches Erbe. „Dazu wird die von der Bayerischen Staatsregierung geplante Änderung der Gemeindeordnung einen wichtigen Schritt darstellen.“
Die Staatsregierung will durch die Änderung von Art. 21 der Gemeindeordnung Veranstaltungen, die die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigen oder rechtfertigen, ebenso wie solche Veranstaltungen, bei denen antisemitische Aktionen und Inhalte zu erwarten sind, in kommunalen Einrichtungen künftig ausschließen. Die Stadt München war bereits mehrfach bei dem Versuch gescheitert, Akteuren der Bewegung Boycott, Divestment and Sanctions (BDS) städtische Räume zu verweigern.
Die Anhänger der Bewegung Boycott, Divestment and Sanctions (BDS) wollen den Staat Israel ökonomisch, kulturell und politisch ächten. Sie wollen Unternehmen, kulturell und wissenschaftlich Tätige aus der internationalen Gemeinschaft ausgrenzen. Die BDS-Bewegung wird sowohl vom Deutschen Bundestag wie auch von der Bayerischen Staatsregierung und der Stadt München als antisemitisch eingestuft.
„Wir können nicht Veranstaltungen, die bewusst Stimmung gegen Jüdinnen und Juden machen, auch noch mit öffentlichen Mitteln und öffentlicher Infrastruktur fördern“, ergänzt Dr. Spaenle. Allzu oft würde das Recht auf Meinungsfreiheit von den Veranstaltern vorgeschoben, faktisch aber Kampagnenarbeit gegen Menschen jüdischen Glaubens und gegen das Existenzrecht Israels gemacht. Deutschland und Bayern haben nach Ansicht von Dr. Spaenle eine besondere Verantwortung für Jüdinnen und Juden sowie für den Staat Israel.
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